Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hotel Schatzmann.

 

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der gemieteten Hotelzimmer an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsabschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels.

 

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner

  1. Der Vertrag über die Miete von Zimmern sowie sonstigen Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das Hotel bzw. bei Internet-Buchungen mit der Buchungsbestätigung des Gastes zustande.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind unwirksam.
  4. Durch den entstandenen Vertrag erklärt sich der Gast bereit der Meldepflicht in Liechtenstein nachzugehen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Für nicht angemeldete Personen ist der Normaltarif zu zahlen.
  5. Kinder bis einschliesslich 11 Jahre übernachten gratis im Bett der Eltern. Wird ein zusätzliches Bett gewünscht fällt eine Gebühr von CHF 30.00 pro Nacht an. Kinder ab dem 12. Lebensjahr bezahlen den Normaltarif.
  6. Rechnungen des Hotels sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszins. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  7. Das Hotel ist berechtigt jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Deren Höhe und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

  1. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde es nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt. Unsere Stornierungsrichtlinien, sofern nicht anders vereinbart, lauten wie folgt:

Individuelle Buchungen

  • Stornierung erfolgt 1 Tag vor Anreise: kostenfrei

 

Gruppenbuchungen: Annullierungsbedingungen für eine grössere Anzahl Hotelzimmer (ab 5 Zimmern)
bis 3 Wochen vor Anreise kostenfrei
bis 2 Wochen vor Anreise 30% der Arrangementkosten
bis 1 Woche vor Anreise 50% der Arrangementkosten
bis 2 Tage vor Anreise 80% der Arrangementkosten
Später 100% der Arrangementkosten
Eine Annullation im Rahmen von 10% der Gesamtgruppe ist bis spätestens 18.00 Uhr des Vorabends
der Anreise kostenlos möglich, danach werden 100% der Arrangementkosten verrechnet. Bei
Fernbleiben der Teilnehmer ohne Stornierung werden 100% der Arrangementkosten verrechnet.
  1. Ist kein freies Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart worden, ist das Hotel bei Rücktritt des Kunden berechtigt, die vereinbarten Preise in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Rücktritt des Kunden erfolgt aufgrund von Umständen, die das Hotel zu vertreten hat.
  2. Für nicht in Anspruch genommene Zimmer rechnet das Hotel dem Kunden die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendungen an.
  3. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Dies gilt insbesondere für Spezial Arrangements. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

V. Rücktritt des Hotels

1. Wird eine vereinbarte oder gemäss Klausel III. g) verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, Beispielsweise falls
  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • Ein Verstoss gegen Klausel I. 2. vorliegt
3.Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 16 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

VII. Gebrauch von Hotelgegenständen und Rauchverbot

  1. Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotels. Der Gast hat seine Rechte gemäss der Hausordnung auszuüben.
  2. Der Hauseigene Fitnessraum steht den Gästen rund um die Uhr zur Verfügung. Die Gerätschaften sind in gutem Zustand. Die Benutzung der Gerätschaften ist auf eigene Verantwortung und ohne Betreuung. Das Hotel lehnt jegliche Haftung ab.
  3. Das Rauchen ist im gesamten Hotel verboten. Das Hotel behält sich das Recht vor die Unkosten für das Rauchen im Zimmer sowie den öffentlichen Hotelbereichen mit einer Gebühr in Höhe von CHF 500.00  in Rechnung zu stellen.

VIII. Haustiere

  1. Für das Haustier fällt eine Gebühr in Höhe von CHF 10.00 pro Nacht an und setzt das Mitbringen des eigenen Korbes bzw. der eigenen Decke für das Tier voraus.
  2. Ausnahme sind Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

 

IX. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Für die Besorgung von Weckaufträgen sowie die Zustellung und Aufbewahrung von Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste haftet das Hotel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.  Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer dreimonatigen Aufbewahrungsfrist entsorgt.

 

X. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  4. Ausschliesslicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist der Sitz des Hotels.
  5. Es gilt das liechtensteinische Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.